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Die Notfallkasse Hessen und HessenFonds gehen an den Start.

„Insgesamt rund 8,2 Milliarden Euro an Unterstützung kamen seit dem Frühjahr in der Corona-Krise hessischen Unternehmerinnen und Unternehmern und damit auch kleinen und mittleren Betrieben sowie Freiberuflern zu Gute. Dabei handelt es sich um Hilfen in Form von Zuschüssen, Darlehen, Krediten, Bürgschaften und steuerlichen Erleichterungen. Mit den Hilfen von Land und Bund konnten wir vielen hessischen Betrieben helfen, die bisherigen Folgen der Krise abzumildern.

Mit der Notfallkasse Hessen und dem HessenFonds für Wirtschaftsstabilisierungsmaßnahmen bringen wir nun weitere hessische Programme an den Start. Diese richten sich vor allem an den Mittelstand und diejenigen, die bisher noch keine Hilfe in Anspruch nehmen konnten. Den vom zweiten Lockdown betroffenen Betriebe werden eher die Dezemberhilfe und die Überbrückungshilfe III helfen können“, sagten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Finanzminister Michael Boddenberg heute in Wiesbaden. Gemeinsam mit Dr. Michael Reckhard, Mitglied der Geschäftsleitung der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), zogen sie zudem eine Bilanz der bisher geleisteten Unterstützungsleistungen für Unternehmen.

Neu: Der HessenFonds für den Mittelstand

Mit dem „HessenFonds für Wirtschaftsstabilisierungsmaßnahmen“ hat das Land ein eigenes Programm für den Mittelstand aufgelegt. Es stellt eine wichtige Ergänzung zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes dar, der sich hauptsächlich an Großunternehmen richtet. „Es gibt immer noch hessische Betriebe, die trotz staatlicher Zuschüsse weitergehende Unterstützung benötigen. Mit dem HessenFonds können wir ihnen über Bürgschaften oder eigenkapitalstärkende Mittel neue Liquidität verschaffen. Das gilt ausdrücklich auch für umsatzstarke Start-ups“, sagte Wirtschaftsminister Al-Wazir.

Die Hilfen werden als stille Beteiligungen oder als Bürgschaften für Bankkredite gewährt. Stille Beteiligungen müssen in der Regel innerhalb von sieben Jahren zurückgezahlt werden. Anträge können von Unternehmen gestellt werden, deren Bilanzsumme mehr als 10 Millionen Euro beträgt. Zusätzlich müssen die Unternehmen Umsatzerlöse von mehr als 10 Millionen Euro und höchstens 50 Millionen Euro erwirtschaften oder zwischen 50 und 249 Mitarbeiter beschäftigen. Auch Start-ups können Anträge stellen. „Der Mittelstand bildet das Fundament der hessischen Wirtschaft und braucht eine Perspektive. Diese können wir mit dem HessenFonds geben“, sagte Al-Wazir. Erfolgreiche Programm wie „Hessen Mikroliquidität“ und „Liquiditätshilfe für KMU in Hessen“ würden zudem auch 2021 fortgeführt. Hier stünden insgesamt weitere 170 Millionen Euro zur Verfügung.

Liquidität und Arbeitsplätze sichern

„Die Corona-Krise trifft die Wirtschaft und damit natürlich auch den Mittelstand ins Mark. Mit dem neuen HessenFonds schaffen wir einen weiteren wichtigen Baustein, um den Mittelstand in dieser schwierigen Zeit finanziell zu unterstützen, mit der dringend benötigten Liquidität auszustatten und dadurch Arbeitsplätze zu sichern“, sagte Finanzminister Boddenberg. „Zur Rekapitalisierung der Unternehmen über stille Beteiligungen des Landes stehen 500 Millionen Euro zur Verfügung. Daneben kann für Bürgschaften auf die Ermächtigung im Haushaltsgesetz 2020 in Höhe von fünf Milliarden Euro zurückgegriffen werden. Die Unterstützung der Landesregierung in wirtschaftlich unsicheren Zeiten: Darauf können sich Hessens Unternehmen auch in Zukunft verlassen!“

Für die Umsetzung der Rekapitalisierungsmaßnahmen des HessenFonds wurde eine eigenständige Gesellschaft, die HessenFonds GmbH, gegründet. Diese wird von der WIBank und ihrer Tochtergesellschaft, der Beteiligungsmanagementgesellschaft Hessen (BM H), betreut. „Wir haben den HessenFonds in sehr kurzer Zeit auf den Weg gebracht und eng mit Bund und EU abgestimmt. Nun hat auch die Europäische Kommission ihr Okay gegeben. Unternehmen können sich ab sofort an die WIBank wenden, die Anträge stehen online“, so Al-Wazir, Boddenberg und Reckhard.

Neu: Notfallkasse Hessen schließt wichtige Lücke

Neu ist auch die Notfallkasse Hessen, mit der das Land denjenigen unter die Arme greift, die bisher noch keine Hilfen in Anspruch nehmen konnten. „Es gibt Betriebe die schlichtweg durchs Raster der Förderkriterien fallen. Doch auch sie sind unverschuldet in die Krise geraten. Genau diese Lücke schließen wir mit der Notfallkasse“, betonte Minister Al-Wazir.

„Wir weiten mit unserer Notfallkasse die finanziellen Hilfen für die Unternehmen, aber auch die Bürgerinnen und Bürger in Hessen aus. Insgesamt plant das Land mit bis zu 50 Millionen Euro, die über die Notfallkasse den Betroffenen zur Verfügung gestellt werden können. Der Haushaltsausschuss hat bereits 30 Millionen Euro für erste Hilfen aus diesem Programm zugestimmt. An dieser Stelle zeigt sich erneut, warum die Einrichtung eines Sondervermögens in der Corona-Krise richtig und wichtig ist, um schnell und flexibel handeln zu können“, sagte Finanzminister Boddenberg.

Die Einzelunterstützung aus der Notfallkasse Hessen soll im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Betriebe und nichtöffentliche Institutionen aller Größenklassen mit Sitz in Hessen. Die Anträge werden beim Regierungspräsidium Kassel gestellt. Da die Anträge aus verschiedenen Branchen und gesellschaftlichen Bereichen erwartet werden, wird eine sogenannte Billigkeitskommission mit Vertreterinnen und Vertretern der Staatskanzlei, des Wirtschafts-, des Finanz-, des Innen- und des Sozialministeriums die Prüfung übernehmen und über die Unterstützung durch die Notfallkasse Hessen entscheiden. Die Antragsstellung soll Ende der Woche starten und wird über das Regierungspräsidium Kassel abgewickelt.

Bilanz zeigt: Vielen Betroffenen konnte geholfen werden

Neben Wirtschaftshilfen von Bund und Land profitierten viele hessische Betriebe während der Krise auch von steuerlichen Erleichterungen: „Knapp 5,4 Milliarden Euro, die eigentlich dem Staat in diesem Jahr zustehen, sind da, wo sie derzeit dringender benötigt werden, um durch die Corona-Krise zu kommen: bei den Unternehmen“, sagte Finanzminister Boddenberg. „Hessen bietet unter anderem an, dass bereits gezahlte Steuervorauszahlungen erstattet oder herabgesetzt werden können. Außerdem besteht die Möglichkeit, Steuernachzahlungen stunden zu lassen. Rund 362.000 Anträge dazu sind in den vergangenen Monaten in unseren Finanzämtern eingegangen und bearbeitet worden. Im Ergebnis hat das bislang schon zu fast 5,4 Milliarden Euro geführt, die als dringend benötigte Finanzspritze und Liquiditätshilfe den Betroffenen das Durchstehen der Krise etwas einfacher machen“, sagte Boddenberg, der außerdem ankündigte: „Bund und Länder haben sich nun darauf verständigt, dass für die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen die Möglichkeit von Stundungen und Aussetzungen von Vollstreckungsmaßnahmen bis längstens 30. Juni kommenden Jahres verlängert wird.“ Konkrete Einzelheiten werden derzeit noch zwischen Bund und Ländern besprochen und in Kürze veröffentlicht.

Wirtschaftshilfen unter Hochdruck umgesetzt

WIBank-Geschäftsleiter Dr. Michael Reckhard zog eine positive Bilanz der Unterstützungsmaßnahmen nach knapp neun Monaten Corona-Pandemie: „Zahlreiche hessische Unternehmerinnen und Unternehmer sind – neben vielen anderen auch – in den vergangenen Wochen und Monaten durch schwierige Zeiten gegangen. Gemeinsam mit dem Land und anderen Akteuren aus der hessischen Wirtschaft haben wir von Beginn an unter Hochdruck Unterstützungsmaßnahmen erarbeitet und angeboten. So konnten wir seit März rund 12,6 Mio. Euro Liquiditätshilfe für KMU in Hessen, rund 216 Mio. Euro im Rahmen unseres Direktdarlehens Hessen-Mikroliquidität und rund 8,4 Mio. Euro Liquiditätsbeteiligungen über die BM H bewilligen. Aber fest steht auch, dass in den kommenden Monaten noch weitere Hilfen benötigt werden. Gemeinsam mit dem Land werden wir stetig überprüfen, ob die Unterstützungsangebote den Bedürfnissen entsprechen und im Bedarfsfall auch nachjustieren.“

Reckhard bedankte sich bei seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren hohen Einsatz: „Die Corona-Pandemie hat auch uns in der gesamten WIBank vor besondere Herausforderungen gestellt. Ich bin stolz, dass die WIBank dank unseres sehr motivierten Teams zu jedem Zeitpunkt handlungsfähig gewesen ist und so einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Corona-Folgen leisten konnte.“

„Unsere aktuelle Bilanz zeigt, wie wichtig es war, die finanzielle Unterstützung der von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen schnell auf den Weg zu bringen. Vielen konnte auf diese Weise geholfen werden, die vergangenen Monate zu überstehen. Ob große Unternehmen, klassische Mittelständler oder Soloselbstständige: Mit unseren Hilfsangeboten haben wir der Wirtschaft in Hessen vielfältige, überlebenswichtige Unterstützungen zukommen lassen. Klar ist aber auch: Wir können nicht alle retten. Zudem werden viele Unternehmen in Hessen wegen der Einschränkungen des Wirtschaftslebens weiterhin Existenzsorgen haben“, sagten die Minister Al-Wazir und Boddenberg. „Hessen wird sich darum weiter beim Bund für die notwendige Unterstützung der heimischen Wirtschaft in der Corona-Krise einsetzen. Wenn es notwendig ist, werden eigene Landesprogramme zur finanziellen Unterstützung weitergeführt oder neue Hilfen auf den Weg gebracht. Es geht darum, den guten Wirtschaftsstandort Hessen zu erhalten und den vielen engagierten Unternehmerinnen und Unternehmern eine Perspektive zu geben.“

 

Unterstützung der hessischen Unternehmen im Detail

  • Steuerliche Hilfen: 361.735 Anträge in Höhe von 5,36 Mrd. Euro bewilligt
  • Corona-Soforthilfe: 134.600 Anträge, rd. 106.200 positiv beschieden, knapp 952 Mio. Euro ausgezahlt 
  • Überbrückungshilfe I und II: 11.500 Anträge in Höhe von rd. 152 Mio. Euro bewilligt 
  • Hessen-Mikroliquidität: 7.351 Anträge in Höhe von rd. 216 Mio. Euro bewilligt
  • Liquiditätshilfe für KMU in Hessen: 106 Anträge in Höhe von 12,6 Mio. Euro bewilligt
  • Hessen Kapital I und II: 18 Anträge in Höhe von fast 8,4 Mio. Euro bewilligt 
  • Bürgschaften/Garantien der Bürgschaftsbank Hessen (ermöglichte Kreditaufnahmen): 237 Anträge in Höhe von 101,4 Mio. Euro bewilligt
  • Landesbürgschaften (ermöglichte Kreditaufnahmen): 9 Anträge in Höhe von 1,4 Mrd. Euro bewilligt 

 

Downloads (z.B. den Steckbrief zur Notfallkasse Hessen) finden Sie auf der Seite der Wirtschaftsförderung für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg mbH oder unter der Mitteilung des Hess. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr & Wohnen.

 

 

 

 

 

Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen